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Stadthagen, Stadt, Rittergut Remeringhausen, Gruppe baulicher Anlagen

Gutshof · Teil einer Denkmalgruppe (Ensemble) · Stadthagen, Stadt

Zwischen Stadthagen und Bad Nenndorf an den Ausläufern des Bückeberges, südwestlich der Ortschaft Heuerßen liegt das Gut Remeringhausen, eine als beinahe geschlossenes Carré angeordnete Gruppierung unterschiedlich genutzter und unter verschiedensten zeitlichen Rahmenbedingungen entstandenen Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Darunter zwei Herrenhäuser: ein renaissancezeitliches 1597-1602 errichtetes und als Pächterwohnhaus genutztes Wohnhaus sowie der an der Südwestflanke des Gutscarrés angegliederte barocke Wohnhausneubau aus dem Jahr 1701. Weiter zählen ein Pferde- bzw. Kuhstall mit Tordurchfahrt im Nordwesten, Wirtschaftsgebäude im Nordosten der Anlage sowie eine der Graft vorgelagerte Fachwerkscheune, umgeben von einem Nutzgarten, an der äußersten Sandsteinportalzufahrt des Anwesens im Nordwesten, zum Denkmalbestand. Der weitläufige Landschaftspark mit architektonischen Gliederungselementen und altem Baumbestand erstreckt sich nordöstlich direkt hinter der Graft. Er entstand 1806 nach Plänen von G. W. Homburg aus der Überformung des wesentlich kleineren barocken formalen Gartens unter Einbeziehung des vorhandenen Gewässersystems, das sowohl dem Bewirtschaftungszweck dienen konnte, als auch als wesentliches Gestaltungsmittel innerhalb des geschwungenen Wegesystems fungierte. Am südöstlichsten Rand des Parkareals befindet sich am sog. Mühlenkamp die ehemalige Gutsmühle.
Das heutige Erscheinungsbild des quadratischen, beinahe geschlossenen Hofes ist auf Börries v. Münchhausen (Erbherr 1685-1722) zurückzuführen. Unter seiner Ägide erfolgten ab 1701 weitreichende Baumaßnahmen, die der Anlage das barocke Gepräge verliehen, zu deren räumlichen und formal dominierenden Mittelpunkt das Neue Herrenhaus als südlich begrenzender Gebäudeteil der um den Innenhof gruppierten Anlage, umgeben von einem Wassergraben, erwächst. Weitere nennenswerte Umbauten folgen unter dem gleichnamigen Enkelsohn, der in einer Phase der wirtschaftlichen Konsolidierung zwischen 1736 und 1773 wieder imstande ist, den Ausbau des Gutes voranzutreiben. In dieser Zeit entstehen unter den Wirtschaftsgebäuden weitere Aus- und Neubauten, darunter das Stallgebäude an der Nordwestseite. Der Innenhof wird durch eine Mauer geteilt, die das Schlösschen und den Wirtschaftsteil vom Neuen Herrenhaus trennt. Zum Park führt eine Pforte durch die Einfriedung zwischen Altem und Neuen Herrenhaus vor der Überquerung der Graft. Hauptzufahrt war der Wirtschaftsweg, der aus nordwestlicher Richtung streng achsial auf die Anlage als Allee zuführte.
Neben dem Burgmannenhof in Oldendorf, der Begüterung mit dem geringsten Schätzwert der unter den drei Geschwistern derer v. Münchhausen aufzuteilenden Güter der Familie mit Stammsitz in Apelern, fällt Remeringhausen Ludolf von Münchhausen (1570-1640) zu. In der Folge eines langen Rechtsstreits wird erst im Jahr 1591 der vormalige Pächter des Hofes mit einem Abschlag ausgezahlt, nach der Abmeierung 1594 wird das Gut zum freien Adelssitz privilegiert und 1618 als Rittergut anerkannt. In diese Zeit ist auch der Ausbau des umlaufenden Wassergrabens als breite Graft einzuordnen.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Reinsen-Remeringhausen
Gemarkung
Reinsen-Remeringhausen

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Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)