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Schöningen, Stadt, Klosterfreiheit, Klostermauer Klostergut St. Lorenz

Einfriedung · Einzeldenkmal · Schöningen, Stadt

Klostermauern des Klostergutes St. Lorenz als Kalkbruchsteinmauer mit Natursteinabdeckplatten als Mauerkronen. Eingrenzung des südlichen Bereiches des Kirchhofes, des Klostergartens sowie den ehemaligen Klausurbereich. Die Klostermauer verläuft auch zwischen den jüngeren Gebäuden der Domäne oder ist in ihren aufgehenden Mauerwerken integriert.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Schöningen
Adresse
Klosterfreiheit
Gemarkung
Schöningen

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Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)