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Obernkirchen, Stadt, Amtsgericht und Gefängnis, Gruppe baulicher Anlagen

Staats- und Kommunalwesen ➔ Gerichtsgebäude · Teil einer Denkmalgruppe (Ensemble) · Obernkirchen, Stadt

Gegenüber der ehemaligen Post gelegene geschlossene Anlage aus ehemaligem Amtsgericht mit Gefängnis und verbindenden Zwischenbauten, erbaut um 1910. Das an der Straße gelegene Amtsgerichtsgebäude ist ein zweigeschossiger verputzter Massivbau auf gruppiertem Grundriss mit hohem Kellersockel und bauzeitlicher Innenausstattung. Das östlich davon gelegene ehemalige Gefängnisgebäude ist ein zweigeschossiger Massivbau in verputztem Backstein unter Satteldach mit neoklassizistischen Dekorationselementen. An der südlichen Traufseite umschließt eine hohe Mauer mit Ziegeldeckung einen annähernd quadratischen Innenhof, in der abgeschrägten Südwestecke ein großes Tor. Über einen kleinen Zwischentrakt ist das Gebäude mit dem Nebengebäude des westlich anschließenden ehemaligen Amtsgerichtes verbunden. Zur Straße ist das Gelände durch eine halbhohe Bruchsteinmauer mit schmiedeeisernem Tor eingefriedet.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Obernkirchen
Gemarkung
Obernkirchen

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Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)