← Alle Baudenkmäler← Alle Gemeinden← Leer (Ostfriesland), Stadt

Leer (Ostfriesland), Stadt, Wörde/ Norderstraße, Gruppe baulicher Anlagen

Altstadt (Baukomplex) · Teil einer Denkmalgruppe (Ensemble) · Leer (Ostfriesland), Stadt

Das Altstadtquartier Wörde/ Norderstraße am Handelshafen im nordöstlichen Bereich der Altstadt von Leer zeigt einen weitgehend geschlossenen, historischen Baubestand auf alter Parzellenstruktur mit überkommenen Straßen- und Freiräumen. Östlich und parallel zur Brunnenstraße, einer Hauptgeschäftsstraße der historischen Innenstadt, verlaufen die Norderstraße und die Wörde, im Norden abzweigend von der Mühlenstraße (ehem. Osterstraße) nach Süden bis zur Faldernstraße, die in Ost-West-Richtung quer verlaufend über die schmale Hellingstraße und den Wilhelminengang den Anschluss an die Rathausstraße herstellt.
Die vorhandene Baustruktur entlang der Wörde, der Norder- und Faldernstraße ist noch heute wesentlich durch die historische Parzellierung bestimmt. Die schmalen Grundstücke an der Ostseite der Wörde reichen bis an den Hafenanleger. Die Grundstücke des schmalen Baublocks zwischen der Wörde und der westlich nahezu parallel verlaufenden Norderstraße waren einst von Straße zu Straße durchgehend und wurden vielfach erst im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts getrennt.
Der historische Baubestand ist aufgrund der geschichtlichen und städtebaulichen Entwicklung recht heterogen. Auf der Ostseite der Wörde, zum Hafen gelegen, prägen stattliche Bürgerhäuser der Kaufmannsfamilien und großvolumige Packhäuser das Straßen- und Ortsbild. In diesem Kontext stehen auch die ehemaligen Wohn-Packhäuser an der Faldernstraße 5 und 6, wobei Faldernstraße 5 bereits Anfang des 20. Jahrhunderts zu einem reinen Wohnhaus umgebaut wurde. Dem gegenüber stehen auf der westlichen Straßenseite der Wörde vorrangig kleinere Wohnhäuser, die in der Regel von Handwerkern gebaut und bewohnt wurden – belegt sind z. B. Maler, Schmiede sowie mehrere Schuhmacherfamilien. Bis weit ins 18. Jahrhundert sind eingeschossige, trauf- oder giebelständige Häuser anzunehmen, wie sie vielfach in der Altstadt von Leer erhalten sind. Das zweigeschossige Amtsgericht Wörde 5 aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts ist als ehemals adeliges Anwesen der Familie von Rheden singulär zu betrachten. Beispielgebende Bürgerhäuser sind Wörde 31, das wohl älteste Gebäude im Straßenzug aus dem 17. Jahrhundert, oder Wörde 42. Die Gebäude Wörde 12, 14 und Norderstraße 33 vermitteln noch anschaulich den Bautyp des kleinbürgerlichen Handwerkerhauses, in der Grundstruktur auch Wörde 4, 24 und 46. Die Baugruppe Norderstraße 7, 9, 11 sowie die eingeschossigen, traufständigen Häuser Wörde 28 und 30, im Ursprung wohl auch Wörde 22, dokumentieren mit nur zwei oder drei Fassadenachsen den kleinsten Bautyp eines einfachen städtischen Handwerker-/ Arbeiterhauses in Leer. Wohl erst im 19. Jahrhundert entstehen zweigeschossige Gebäude durch Aufstockung (Wörde 7, 22, 23; vermutl. auch Wörde 2, 16, 32) oder entsprechende Neubauten mit zeittypisch schlichten Putzfassaden bzw. ab Mitte des 19. Jahrhunderts auch ziegelsichtig (u. a. Wörde 9, 15, 19, 20, 21, Faldernstraße 6). Die Entwicklung zur Geschäftsstraße in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts zeigt sich durch den Neubau von zweigeschossigen, teils großvolumigen Wohn-/ Geschäftshäusern (Wörde 8, 20, 32, 34/36, Hotelbau Wörde 10) in spätklassizistischen oder historistischen Gestaltungsformen. Als bauliches Zeugnis des Seehandels sowie der Mechanisierung und Industrialisierung sind die großen Packhäuser (Wörde 27, 29, Norderstraße 27) und Werkstattgebäude (Wörde 40, 44, Norderstraße 29, 31) zu nennen, die in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts teils schlicht-funktional (Norderstraße), teils repräsentativ (Wörde) in Ziegelmauerwerk errichtet wurden.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Leer
Gemarkung
Leer

ÖPNV in der Nähe

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)