Vor 85 Jahren: Die „Polenstrafrechtsverordnung“ verschärft die Entrechtung polnischer Zwangsarbeitender | Eine Führung durch die Ausstellung
Eine Führung durch die Ausstellung mit Annegrit Berghoff, Mitarbeiterin der Ausstellung Am 4. Dezember 1941 wurde die sogenannte Polenstrafrechtsverordnung erlassen, eine Sonderstrafregelung, die polnische Staatsangehörige in Deutschland und in den deutsch-besetzten Gebieten in Polen völlig rechtlos werden ließ. Schon für kleinere Straftaten wurden sie zum Tode verurteilt. Nach 1945 wurde diese Verordnung in den Nürnberger Prozessen als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Ein bekanntes Opfer ist Walerian Wróbel. Er wurde mit 15 Jahren aus Polen zur Zwangsarbeit nach Bremen verschleppt und mit 17 Jahren nach der Polenstrafrechtsverordnung im KZ Neuengamme hingerichtet. Die Führung greift das Datum des Inkrafttretens der Verordnung auf, um die Situation von polnischen Zwangsarbeitenden sowohl in den besetzten Gebieten als auch im Deutschen Reich zu beleuchten. Es werden Erlasse und Verordnungen vorgestellt, die sich vor dem Hintergrund der rassistischen Vorstellungen der Nazis gerade gegen polnische Staatsbürger*innen richteten. Der Schwerpunkt der Führung liegt aber auf den Biografien von Menschen, die aus Polen in die Region Südniedersachsen zur Zwangsarbeit verschleppt worden sind. Für Einzelbesucher*innen ist die Ausstellung außerdem von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
- Veranstalter
- Göttingen Marketing GmbH
- Ort
- Markt 9, 37073 Göttingen
- Eintritt
- Der Eintritt zur Ausstellung und zur Führung ist frei, um eine Spende wird gebeten.
- Website
- http://zwangsarbeit-in-niedersachsen.eu/
Quelle: Arndt Kohlmann, Niedersachsen Hub (Lizenz CC BY-SA)