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Göttingen, Stadt, Straßenmarkierungsstein und Feldmarkstein, Gruppe baulicher Anlagen

Grenzsteine · Teil einer Denkmalgruppe (Ensemble) · Göttingen, Stadt

Ensemble aus zwei Markierungssteinen an der Reinhäuser Landstraße, an der alten Stadtgrenze Göttingens, bestehend aus einem Straßenmarkierungsstein von um 1935/36 und einem Feldmarkstein des 19. Jahrhunderts. Der Ort markiert genau die historische Grenze zwischen Göttingen und der ehemals selbständigen Gemeinde Geismar. Der Straßenmarkierungsstein wurde um 1935/36 von der Straßenbauverwaltung errichtet und symbolisierte die Zuständigkeitsgrenze der Straßenbaulast zwischen Reich und Kommune. Die normierte Konstruktion und Gestaltung war in einem Runderlass des Generalinspekteurs für das deutsche Straßenwesen vom 1. Januar 1935 geregelt. Der Markierunsgsstein ist ein 85 cm hohes Betonfertigteil, von dem der größere Teil als unterirdisches Fundament dient. Der Stein mit rechteckigem Grundriss weist an den Schmalseiten Keilnuten für den Grenzverlauf auf. Auf den Breitseiten zeigt der Stein nach Süden den eingetieften Schriftzug „REICH“ und nach Norden den ebenso gestalteten Schriftzug „GEM“ (= Gemeinde) auf für die Straßenbaulast-Zuständigkeitsbereiche. Die heutige Beschriftungsrichtung hat zu der Vermutung geführt, dass der Stein wohl nachträglich verdreht wurde. Eine Versetzung durch den Straßenausbau ist denkbar, aber nicht nachgewiesen. Ein weiterer erhaltener solcher Markierungssteine steht in Göttingen an der Kasseler Landstraße vor der Mauer des Stadtfriedhofs an der Grenze zwischen den Ortsteilen Göttingen und Grone (möglicherweise ebenso verdreht). Nach derzeitigem Kenntnisstand (Archiv für Autobahn- und Straßengeschichte, AfASG, Stand März 2021) sind in ganz Deutschland insgesamt nur noch fünf solcher sehr selten gewordenen REICH/GEM-Markierungssteine erhalten. – Rund einen Meter in östlicher Richtung von dem Straßenmarkierungsstein entfernt steht ein ehemaliger Feldmarkstein, der ebenso die historische Stadtgrenze markiert. Es handelt sich um einen im Erdreich fundamentierten und sichtbar rund 55 cm hohen, oben abgerundeten Sandsteinpfosten auf rundem Grundriss von etwa 30 cm Durchmesser. Die Steinoberfläche des vermutlich im 19. Jahrhundert aufgestellten Steins ist teilweise beschädigt. Vergleichbare Göttinger Feldmarksteine sind mehrfach am alten Grenzverlauf erhalten; einige zeigen noch die eingravierte Abkürzung GFG (= Grenze Feldmark Göttingen).

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Geismar
Gemarkung
Geismar

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Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)