Göttingen, Stadt, Reinhäuser Landstraße, Straßenmarkierungsstein
Straßenmarkierungsstein aus der Zeit um 1935/36 an der historischen Grenze zwischen Göttingen und der ehemals selbständigen Gemeinde Geismar. Der Straßenmarkierungsstein wurde um 1935/36 von der Straßenbauverwaltung errichtet und markierte die Zuständigkeitsgrenze der Straßenbaulast zwischen Reich und Kommune. Die normierte Konstruktion und Gestaltung war in einem Runderlass des Generalinspekteurs für das deutsche Straßenwesen vom 1. Januar 1935 geregelt. Der Markierunsgsstein ist ein 85 cm hohes Betonfertigteil, von dem der größere Teil als unterirdisches Fundament dient. Der Stein mit rechteckigem Grundriss weist an den Schmalseiten Keilnuten für den Grenzverlauf auf. Auf den Breitseiten zeigt der Stein nach Süden den eingetieften Schriftzug „REICH“ und nach Norden den ebenso gestalteten Schriftzug „GEM“ (= Gemeinde) auf für die Straßenbaulast-Zuständigkeitsbereiche. Die heutige Beschriftungsrichtung hat zu der Vermutung geführt, dass der Stein wohl nachträglich verdreht wurde. Eine Versetzung durch den Straßenausbau ist denkbar, aber nicht nachgewiesen. Ein weiterer erhaltener solcher Markierungssteine steht in Göttingen an der Kasseler Landstraße vor der Mauer des Stadtfriedhofs an der Grenze zwischen den Ortsteilen Göttingen und Grone (möglicherweise ebenso verdreht). Nach derzeitigem Kenntnisstand (Archiv für Autobahn- und Straßengeschichte, AfASG, Stand März 2021) sind in ganz Deutschland insgesamt nur noch 5 solcher sehr selten gewordenen REICH/GEM-Markierungssteine erhalten.
- Denkmalschutz-Kennung
- Gemarkung Geismar
- Gemarkung
- Geismar
ÖPNV in der Nähe
- Göttingen Stettiner Straße · 155 m
- Göttingen Fritz-Reuter-Straße · 214 m
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)