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Göttingen, Stadt, Brauweg 81, Walkemühle

Wassermühle · Einzeldenkmal · Göttingen, Stadt

Die Walkemühle, seit 1894 in städtischem Eigentum, ist zusammen mit Wehr, Mühlrad, Auslauf, Pegelstandsmesser und den kartierten Freiflächen ein Baudenkmal nach § 3(2) NDSchG, an dessen Erhalt aus ortsgeschichtlichen, wirtschafts- und technikgeschichtlichen Gründen sowie aufgrund des prägenden Einflusses auf das Landschaftsbild in der Leineniederung am Leinekanal unweit südwestlich der Göttinger Altstadt ein öffentliches Interesse besteht.

Obschon als Mühlenstandort sicher in das 13. Jahrhundert zurückreichend wird die Wassermühle in ihrer Bedeutung als Walkemühle erstmals 1531 schriftlich erwähnt: "wo die alte und die neue Leine sich scheiden gleich bei der Schleuse".

Nach Zerstörung im Siebenjährigen Krieg im Jahre 1761 erfolgte 1770 der Wiederaufbau in der heutigen Form. Hierbei wurden sicherlich die massiven Teile des vermutlich mittelalterlichen Vorgängergebäudes einbezogen. Das heterogene Mauerwerk der nördlichen Traufseite, teilweise in Bruchstein, teilweise in Quadermauerwerk, mit wenigen Fensterdurchbrüchen deutet auf einen älteren Kernbau hin.

Das heutige Gebäude, ein eingeschossiger, verbretterter Fachwerkbau mit einem mächtigen Halbwalm, ist weitgehend mit der 1770 erneuerten Wassermühle identisch, die bis weit in das 20. Jahrhundert hinein betrieben wurde, wie aus den erhaltenen Bestandsplänen von 1907 und 1924 hervorgeht. Sowohl die Grundrißstruktur als auch das Dachwerk mit einem doppelt stehenden Stuhl haben sich weitgehend unverändert auch in der Substanz erhalten.

Der Grundriß zeichnet sich durch die Wohnräume des Müllers entlang der südlichen Traufseite aus, bestehend von West nach Ost aus einer Kammer, der Stube, der Querdiele mit Hauptzugang, der Küche mit der Herdstelle / -wand in der Nordostecke und dem nicht mehr zur Wohnung gehörenden Aufgang zum Lager- und Trockenboden im Dachgeschoß, der 1907 an die heutige Stelle nach Nordosten verlegt wurde, um Platz für eine weitere Kammer im Anschluß an die Küche zu schaffen.
Die komplette Haushälfte nördlich des Mittellängsunterzuges diente bis in das 20. Jahrhundert ausschließlich dem Mühlenbetrieb. Dieser Raum zeigt noch heute einen Fußboden aus roten Sandsteinplatten im Deelstein-Format aus der Sollingregion. Es handelte sich um einen Raum, der von der nördlichen Traufseite durch eine ganz an das östliche Ende gerückten Tür zum Wehr erschlossen wird, sowie über die Querdiele der Wohnung von Süden. Lediglich der nordwestliche über den Westgiebel belichtete Teil wurde durch die heute noch vorhandene, große Kammer abgeteilt, die erst im 20. Jahrhundert der Wohnung zugeschlagen wurde.

Die Bedeutung des Dachgeschosses als Lagergeschoß wird durch die Anordnung von drei Längsunterzügen verständlich. Sie stützen in auffallend geringem Abstand die Decken-balkenlage mit einer Tiefe von lediglich 10,60 m.
Die beiden heutigen Rauchzüge die unmittelbar nördlich über First mit ihren Schornsteinköpfen das Gebäude prägen sind allem Anschein nach die modernen und dieser Form auch denkmalgerechten Nachfolger der beiden ersten Rauchzüge für die Herdstelle in der Küche und den Ofen in der Stube.

Das Dach ist heute mit Betondachsteinen aus der Zeit um 1975 eingedeckt. Als historische Deckung ist eine Harteindeckung in Form von naturroten Linkskrempern ohne die heutigen Ortgangsteine zu vermuten.

Am westlichen Giebel ist auf den Bestandszeichnungen als auch auf der Grundkarte ein kleiner, eingeschossiger Anbau mit vermutlich einem Pultdach eingetragen. Es handelte sich um ein typisches Nebengebäude, daß an dieser Stelle auch in moderner Form denkmalverträglich wäre.

Das nördlich anschließende Wehr wurde an ursprünglicher Stelle zuletzt um 1830 bei der Neufestlegung der Stauhöhen erneuert. Das unterschlägige Wasserrad soll um 1861 auf die jetzige Breite von ca. 2 m verbreitert worden sein. Das fast gänzlich mit Ausnahme der Aufhängung der Schaufeln ausschließlich aus Holz gearbeitete Wasserrad dürfte sehr wohl noch aus dieser Zeit stammen. Auf den fotographischen Aufnahmen im Zuge der Erfassung von 1980 ist das Wasserrad noch in einem augenscheinlich gepflegten und gewarteten Zustand, der sich heute dramatisch verschlechtert hat. Bezüglich des Wasserrades ist die noch vorhandene Grundsubstanz von tragendem Denkmalwert.

Gemäß § 3 NDSchG gehören auch Frei- und Wasserflächen zum Baudenkmal, wenn diese eine Einheit bilden, die, wie in diesem Fall, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen erhaltenswert sind.
In Bezug auf die Walkemühle handelt es sich im wesentlichen um den Ein- und Auslauf mit Böschungen, den kleinen Wirtschaftsgarten nördlich des Leinekanals und der Vorgarten am Ostgiebel sowie den Traufbereich auch an der Südseite (vgl. die beiliegende Denkmalkartierung).

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Göttingen
Adresse
Brauweg 81
Gemarkung
Göttingen

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Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)