Duderstadt, Stadt Duderstadt, Stadt, Esplingeröder Straße 30
Das hier exemplarisch vertretene "streckhofähnliche Einheitshaus, das als Wohn-Stall-Speicher alle wesentlichen Funktionen des Wohnens und Wirtschaftens auf sich vereinigt" wird im Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler für Bremen und Niedersachsen in dem einführenden Kapitel über die quergeteilten, mitteldeutschen Hausformen in Südnieder-sachsen eingehend charakterisiert:
"Gemeinsames charakteristisches Merkmal des langgestreckten, häufig giebelständig zur Straße ausgerichteten, zweiraumtiefen Hauses ist neben der räumlichen Querteilung die Erschließung des Baukörpers auf der Traufseite... Im allgemeinen ist der Wohnteil möglichst zur Straßenseite orientiert, um von der Stube, dem wichtigsten Wohn- und Aufenthaltsraum im Hause, Straße und Hofplatz überblicken zu können... Auf den Wohnteil folgt der ebenfalls drei Fach breite Flur mit der dahinter liegenden, abgeteilten Küche...An den Flur schließen die Wirtschaftsräume mit Ställen und Scheunenteil an...Im allgemeinen sind die Fassaden durch einen strengen, ja nüchternen Aufbau geprägt,...Reiche figürliche Schnitzereien sind nicht bekannt" (aus: Peter F. Lufen, Quergeteilte, mitteldeutsche Hausformen in Südniedersachsen, in : Georg Dehio, Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Bremen und Niedersachsen, neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage, München / Berlin 1992, S.97-103).
Die Beschreibung der gemeinsamen Grundzüge dieser mitteldeutschen Hausform mit ihren diversen landschaftlichen Ausprägungen trifft auf das Gebäude der Hofstelle Esplingeröder Straße 30 im vollen Umfang zu:
- das Gebäude steht giebelständig mit dem Wohnteil zur Straße
- die Erschließung erfolgt über die östliche Traufseite vom Hof
- es handelt sich um ein Einhaus, daß alle Funktionen (Wohnen, Viehhaltung,
Erntebergung) unter einem Dach verbindet
- die Stube liegt an der Südostecke mit Orientierung zur Straße und zur Hoffläche
- die dreizonige Queraufteilung in die Bereiche: Wohnräume, Wirtschaftsdiele und
Stallspeicher ist gegeben
Die zeitliche Einordnung des Gebäudes erfolgte bislang ohne Auswertung der archivalischen Quellen, ohne bauhistorische Untersuchung und ohne Jahrringdatierung des Holzes, sondern allein aufgrund des vorhandenen, konstruktiven Gefüges in Fachwerk:
Der zweigeschossige Fachwerkbau in einer reinen Stockwerksbauweise wird durch gerade Langstreben zur Aussteifung an den Eckpunkten und vereinzelt angeordnete Fußstreben innerhalb des Traufseitenverbandes charakterisiert. Diese
Ausbildung wird mit zunehmender Tendenz im ganzen 18. Jahrhundert angetroffen. Für eine engere zeitliche Eingrenzung der Bauzeit liefert die Ausbildung der Geschoßzone wertvolle Hinweise. Sowohl der straßenseitige Giebel, als auch die hofseitige Traufseite mit dem Hauptzugang zum Gebäude wurden als Schauseiten mit einer deutlichen Vorkragung des Obergeschosses ausgebildet. Diese Form der Vorkragung verliert sich zusehends im späten 18. Jahrhundert. Die Balkenköpfe der Stichbalkenlage zur Straße und der Deckenbalkenlage zum Hof liegen nicht in einer Ebene mit den Füllhölzern. Die gleichfalls wie die Balkenköpfe abgerundeten Füllhölzer sind leicht zurückversetzt angeordnet. Vergleichsbeispiele in der Region lassen aufgrund dieser Beobachtung eine annähernd verläßliche, entwicklungsgeschichtlich abgesicherte Datierung zu:
- keine Vorkragung: ab 1790
- geringe Vorkragung mit Balkenköpfen und Füllhölzern in einer Ebene: ab 1770
- deutliche Vorkragung mit Balkenköpfen und Füllhölzern in versetzten Ebenen: vor 1770
Aufgrund der beiden genannten Datierungshilfen ist eine Einordnung der Bauzeit kurz vor oder nach dem Siebenjährigen Krieg um 1740 bis 1770 als gesichert anzunehmen.
Der hohe Anschauungs- und Zeugniswert läßt sich sowohl am Objekt an dem weitgehend erhaltenen Überlieferungswert als auch im Vergleich mit dem Zustand des überkommenen Gebäudebestandes darlegen.
Das Wohnwirtschaftsgebäudes wurde bis zuletzt, d.h. bis in das Jahr 1986, in seiner traditionellen Art bewohnt und bewirtschaftet. Der komplette Grundriß ist völlig unverändert in seiner historischen Nutzung erhalten geblieben. Die Lage von Stube, Küche, Kammern, Diele und Stallspeicher blieb bis zum heutigen Zeitpunkt unverändert.
Auch in der Substanz muß ein hohes Maß an Originalität bescheinigt werden. Bis auf einen kleinen Bereich im Erdgeschoß an der rückwärtigen Traufseite auf Höhe der Küche ist sowohl im Inneren als auch im Äußeren die Fachwerksubstanz erhalten geblieben. Das massiv unterfangene Teilstück im Bereich der Küche ist nicht nur für das Untere Eichsfeld als regionaltypisch anzusehen. An dieser Stelle befanden sich aufgrund obrigkeitlicher Bauverordnungen die Backöfen. Im Unterschied zu anderen Landschaften, in denen sich das Backhaus als eigenständiger Baukörper in den Baumgärten befand oder private Backöfen zugunsten von Gemeindebacköfen aufgegeben werden mußten, ist im Unteren Eichsfeld für einen bestimmten Zeitraum die Beschickung von angebauten Backöfen an der rückwärtigen Traufseite über die Herdräume bzw. Querdielen belegt.
Auch ein zweiter Eingriff in das Fachwerkgefüge hat die heutige Substanz keineswegs gestört, sondern trägt zum historischen Verständnis bei. Die Traufseite südlich des Zuganges wurde aufgrund der Ausbildung der Hölzer bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts in traditioneller, zimmermannsmäßiger Weise erneuert. Im Zuge dieser Erneuerung erhielt die Stube eine damals übliche, großzügige Belichtung. Die ursprünglich recht kleinen Fenster wichen einem heute noch üblichen Standart in der Belichtung und Belüftung.
Aufgrund des Abrisses eines jüngeren Speichergebäudes im Winkel unmittelbar nördlich um 1990 und des Abrisses einer Scheune unmittelbar westlich des Baudenkmals im Jahr 2000 wird der hier wesentliche Zeugniswert der Zeit vor 1850 wieder greifbar.
Der nördliche Giebel, der keine Ausfachungen aufweist, entspricht weitgehend dem historischen Zustand. Ebenso wie das Giebeldreieck nach Süden war es üblich, diese Gefache zum Dachraum nicht zu schließen, sondern lediglich zu verbrettern oder mit Ziegeln zu behängen. Eine fotographische Aufnahme des Südgiebels zur Straße aus dem Jahre 1944 durch Dr.Ing. Böse aus Nienburg, die sich im Positivarchiv der Denkmalfach-behörde des Landes befindet (vgl. Kopie, Anlage 1), belegt nicht nur den unveränderten Erhaltungszustand der heute abgehängten Fachwerkkonstruktion im Obergeschoß sondern auch den ortstypischen Behang des Giebeldreieckes mit Linkskrempern.
Ein weiteres Indiz für den weitgehend unveränderten Erhaltungszustand ist das völlig intakte, historische Dachwerk aus der Erbauungszeit des Baudenkmals. Nicht nur die Dachform und die Dachneigung sondern auch die Konstruktion hat sich ohne einen Ausbau des Dachwerkes bis heute über einen Zeitraum von ca. 250 Jahren erhalten.
Bei der Hinzuziehung von Vergleichsobjekten sowohl innerhalb des historischen Stadtgebietes von Duderstadt mit seinen 14 Ratsdörfern als auch in der Region, dem Unteren Eichsfeld, bestehen in mehrfacher Hinsicht erhebliche Schwierigkeiten, die das öffentliche Erhaltungsinteresse noch einmal nachdrücklich betonen:
- Der vorhandene Gebäudebestand an Wohnwirtschaftsgebäuden der Zeit vor 1850 auf
den bäuerlichen Hofstellen ist bereits aufgrund der regen Bautätigkeit in der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts deutlich reduziert. Die verkehrsmäßig günstige Lage, die guten
Bodenwerte, die frühzeitige Separation der Gemeindeflächen und die gleichfalls
frühzeitige Ablösung der Grunddienste haben eine Baukonjunktur ausgelöst, von der nur
wenige Gebäude der Zeit vor 1800 verschont blieben. Auch durch Abrisse bis zur
Aufstellung der Denkmalverzeichnisse im Landkreis Göttingen gingen viele, historisch
wertvolle Gebäude verloren. Beispielhaft sei hier das Wohnwirtschaftsgebäude der
Hofanlage Immigeröder Straße 6 im Ortsteil Immigerode genannt, daß noch während der
Erstellung der Niedersächsischen Denkmalkartei vor Oktober 1979 abgerissen wurde (vgl.
Kopie der Erfassungskarte, Anlage 2).
Erhalten geblieben aus der Zeit vor 1800 und ausgewiesene Baudenkmale sind auf den
Dörfern keine vergleichbaren Wohnwirtschaftsgebäude sondern fast ausschließlich
Sondertypen, d.h. Pfarrhäuser, Gasthäuser, Schulhäuser oder Amtshäuser.
Wenn nicht im Objekttyp so doch als Wohnhäuser von Hofanlagen annähernd
vergleichbare Objekte, die sowohl in der Bauzeit als auch in der Sozialtopographie
abweichen, sind nicht primär aufgrund der bautypologischen Bedeutung sondern als Teil
einer Hofanlage bzw. eines Dorfangers innerhalb einer Gruppe baulicher Anlage als
Baudenkmale ausgewiesen. Hierzu gehören zusammen mit jüngeren Stallgebäuden,
Scheunen und anderen Nebengebäuden die Wohnhäuser der Hofanlagen im Ortsteil
Breitenberg, Marienstraße 21, im Ortsteil Esplingerode, Esplingeröder Straße 2 und im
Ortsteil Immigerode, Immigeröder Straße 8. Innerhalb von straßenprägenden Gruppen
baulicher Anlagen treten hinzu im Ortsteil Mingerode, Bachstraße 8 und Lindenallee 1 (vgl.
Kopien der Erfassungskarten, Anlage 3).
Als Einzelbaudenkmale sind im Ortsteil Gerblingerode, Gerblingeröder Straße 81, das
reine Wohnhaus von "1694" allein aufgrund seines Baualters und im Ortsteil Hilkerode,
Hilkeröder Straße 19, obschon in der Substanz und im Grundriß stärker verändert und
unmittelbar angebaut aufgrund seiner straßenbildprägenden Bedeutung als Einzelbau-
denkmale ausgewiesen (vgl. Kopien der Erfassungskarten, Anlage 4).
Alle genannten Bauten sind mit dem Objekt Esplingeröder Straße 30 im Ortsteil
Esplingerode aus besagten Gründen nicht direkt vergleichbar.
- Fragt man nach vergleichbaren Bauten aus der Zeit nach 1800, die zumindest den hier
vertretenen Bautypus eines mitteldeutschen Querdielenhauses vertreten, fällt die Bilanz
gleichfalls erschreckend aus. Der Anschauungs- und Zeugniswert der in Frage
kommenden Bauten ist bereits durch bauliche Eingriffe der letzten 50 Jahre weitgehend
zerstört. Das Bild in den Dörfern ist flächendeckend gleichermaßen deprimierend. Die
beigefügten 23 Beispiele aus der Erfassung der späten siebziger Jahre spiegelt den
hohen Veränderungsgrad dieser Hausform in der Region wieder (vgl. Kopien der
Erfassungskarten, Anlage 5). Alle angeführten Objekte sind im Verzeichnis der
Baudenkmale nicht enthalten.
Es handelt sich um einen repräsentativen Querschnitt, der sich durch die Maßnahmen der
letzten 20 Jahre noch einmal nachhaltig deutlich zu ungunsten der historischen
Bausubstanz verschlechtert hat.
Um die Entwicklung im historischen Hausbau auf dem Lande überhaupt noch als Quelle für die interessierte Öffentlichkeit und für Fachkreise nachvollziehen zu können, ist das Gebäude Esplingeröder Straße 30 unverzichtbar. Die kulturlandschaftsprägende Bedeutung, die aus Luftbildaufnahmen der Dörfer auch heute noch spricht (vgl. Kopie einer Luftbildaufnahme von Esplingerode von 1974 mit der giebelständigen, streckhofähnlichen Ausrichtung der Gebäude, Anlage 6), läßt sich an der erhaltenen Substanz kaum mehr festmachen. Die wenigen, erhaltenen Objekte können zumindest für sich genommen oder in der Gesamtschau innerhalb der Landkreise Göttingen, Osterode, Northeim eine Vorstellung von den Lebens- und Wirtschaftsformen in dieser Region zum Ausdruck bringen. Mehr oder weniger intakte Dorfbilder wie im Oberweserraum, dem Leinebergland, der Lüneburger Heide, dem Hannoverschen Wendland, der ostfriesisch-oldenburgischen Landschaft oder dem Osnabrücker Land können im Unteren Eichsfeld schon heute nicht mehr angetroffen werden. Umso wichtiger und im öffentlichen Interesse ist die Pflege und der Schutz der letzten erhaltenen Vertreter eines bis 1850 ausschließlich in den Dörfern vertretenen Haustyps, um diese als Baudenkmale erhalten zu können.
- Denkmalschutz-Kennung
- Gemarkung Esplingerode
- Adresse
- Esplingeröder Straße 30
- Gemarkung
- Esplingerode
ÖPNV in der Nähe
- Esplingerode Ortsmitte · 175 m
- Desingerode Bundesstraße · 619 m
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)