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Bad Harzburg, Stadt, Kapellenweg 4

Wohn-/Wirtschaftsgebäude · Einzeldenkmal · Bad Harzburg, Stadt

Baudenkmal nach § 3(2) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz ist das zweigeschossige, ehemalige Wohnwirtschaftsgebäude firstparallel zum Kapellenweg bzw. zu den Höhenlinien des Burgberges.
Aufgrund der baugeschichtlichen Bedeutung als beispielhafte Ausbildung eines Querdielenhauses im 18. Jahrhundert mit einem hohen Anschauungs- und Zeugniswert ist das Gebäude zusammen mit den beiden Erweiterungsabschnitten zum Pensionshaus ein Baudenkmal. Die Umnutzung in Verbindung mit dem Ausbau des Kurbetriebes erfolgte im hohen Maße unter Berücksichtigung des Bestandes.

Der Kernbau besteht aus einem dreizonigen Wohnwirtschaftsgebäude. Das südliche Drittel umfaßte die ehemaligen Stallungen bzw. Wirtschaftsräume und ist dementsprechend auch nicht unterkellert. Die heutigen Zwischenwände sind in diesem Hausabschnitt ebenso wie der eingeschossige Anbau nach Süden ohne Denkmalqualität. Der mittlere Hausabschnitt umfaßt die bautypologisch wichtige Querdiele von Traufwand zu Traufwand mit einer zweiläufigen Außentreppe mit Podest an der östlichen Traufseite zum Haupteingang und dem rückwärtigen Ausgang zum Hof, einer Erschließungstreppe für das Obergeschoß und der ehemaligen Herdstelle in der heutigen Waschküche als Nische in der nördlichen Querwand der Diele (und vermutlich offen zur Hausdiele). Der nördliche Hausabschnitt besteht aus der ehemaligen Hauptstube, dem zur Erbauungszeit einzigen beheizbaren und unterkellerten Raum, an der ehemaligen Nordostecke und einer dahinterliegenden Kammer.
Der Grundriß im Obergeschoß ist ebenfalls nach diesem Schema dreizonig angelegt: ein südlicher Abschnitt als Scheune bzw. Lagerraum, eine mittlere Zone als Querdiele und eine nördliche Zone mit Räucherkammer und mindestens zwei Schlafkammern. Alle Wohnräume und die Diele sind mit verputzten, nicht abgehängten Balkendecken ausgestattet.
Die Bauzeit, 18. Jahrhundert, läßt sich aus dem Haustyp, der baufesten Ausstattung mit zweifülligen Türblättern im Wohnteil und dem konstruktiven Gefüge mit einer deutlichen Vorkragung des Obergeschosses an den beiden Traufseiten erschließen.

Eine erste Erweiterung erfuhr das Gebäude durch Anbau des zweigeschossigen Querflügels nach Westen in Fachwerk mit einem Flachdach und paarweise angeordneten, hohen Fenstern nach Süden und Norden. Es handelt sich hierbei vermutlich um kleine Pensionszimmer mit einer Grundfläche von jeweils nur ca.
3 x 3 m. Die hohen Fensterbahnen mit Mittelkämpfer, zwei quadratischen Öffnungen und zuletzt vier Drehflügeln aus dem 20. Jahrhundert verweisen auf möglicherweise einst vorhandene Schiebefenster. Die Bauzeit für diesen schlichten Anbau dürfte zwischen 1860 und 1870 in der Frühphase des Kurbetriebes liegen.

Eine zweite Erweiterung erfolgte mit der Verlängerung des Kernbaus in Firstverlängerung nach Norden um eine Stubentiefe von ca. 4 m, der komplett unterkellert wurde. Zeitgleich, vermutlich im frühen 20. Jahrhundert, dürfte das komplette Gebäude den heute vorhandenen Kalkstein-Quadersockel erhalten haben. Aufgrund des durchlaufenden Sockelmauerwerkes wurde im Obergeschoß die Vorkragung des Kernbaus auch bei der Erweiterung beibehalten.

Die Freiflächen rund um das Gebäude mit einer Streuobstwiese unterstreichen die Bedeutung und den Charakter als Pensionshaus. Sie gehören ebenso wie die Hoffläche zur engeren Umgebung, obschon sie keine eigene Denkmalwertigkeit aufweisen.

Ohne Denkmalqualität sind ferner die Nebengebäude im Hof, das Blumenfenster an der östlichen Traufseite zum Weg (hier befand sich vermutlich einmal eine Stalltüre), sowie der kleine Anbau am Westgiebel des Pensionszimmer-Anbaus. Alle genannten Teile wirken gleichfalls auch beeinträchtigend.

Als ursprüngliche Dacheindeckung aus der Zeit der letzten denkmalrelevanten Erweiterung im frühen 20. Jahrhundert ist eine Krempziegeldeckung für den Kernbau und ein Bitumenpappdach für den Querflügel anzunehmen. Auf dem Dachboden befinden sich einige naturrote Linkskremper, die noch vor 1976 durch die heutigen Dachsteine ersetzt wurden.

Die heutige Verbretterung, eine Holzdeckelschalung, aus dem 20. Jahrhundert, verleiht dem Gebäude eine regional- und zeittypische Ausprägung. Obschon die Verkleidung selbst nur nachrangig als Verschleißschicht zum Denkmalwert beiträgt, ist sie als prägend für das Gebäude einzustufen, zumal sie die einzelnen Bauphasen ebenso wie der Quadersockel bewußt überspielt und die verschiedenen Gebäudeteile zu einer Einheit zusammenbindet. Eine farbliche Differenzierung, und sei es nur im Farbton, zwischen Kernbau und westlichem Pensionsanbau erscheint angemessen unabhängig von der hier nicht so relevanten historischen Farbigkeit.

Ein reichhaltiges, dekoratives Fachwerk unter dem Holzbeschlag ist nicht zu vermuten, da der Kernbau ehr auf ein bescheidenes Wohnwirtschaftsgebäude hindeutet, wie sie in der Oberen Krodostraße mehrfach vertreten sind.

In Zusammenhang mit der Geschichte der Harzburg auf dem Kleinen und Großen Burgberg ist die Bebauung in der Oberen Krodostraße und der Verlängerung, dem Kapellenweg, von beachtlicher Bedeutung. Obschon der Burg- bzw. Kaiserweg als Fahrweg im Hang oberhalb des Kapellenweges nachweisbar ist, muß die heutige Siedlung am östlichen Hang des Kleinen Burgberges als Keimzelle der Siedlungstätigkeit in Bad Harzburg betrachtet werden. An der Stelle heidnischer Kultstätten in Zusammenhang mit den unzähligen Quellen entstand vermutlich bereits im 9.-11. Jahrhundert noch vor dem Bau der Harzburg auf dem Großen Burgberg im Krodotal eine Siedlung, die vom 13. bis 16. Jahrhundert wüst gefallen war. Die Bezeichnung Kapellenweg rührt von einer vermutlich kurz nach der erstmaligen Zerstörung der Harzburg 1074 im Krodotal erbauten Sühnekapelle. Die Grundmauern dieser Kapelle sollen 1899 ergraben worden sein. Eine zweite, erst 1650 abgerissene Kapelle entstand auf der Burg. In der Mitte des 16. Jahrhunderts entwickelte sich eine rege Marienverehrung um ein Bildnis in dieser Burgkapelle. Die Wallfahrten zu dieser Kapelle dürften fußläufig auch auf dem direkten Weg durch das Krodotal auf den Kleinen und Großen Burgberg geführt haben.

Die im 13. Jahrhundert mit Gründung der Neustadt eingegangene Siedlung Schulenrode entstand mit gleichem Namen im 16. Jahrhundert erneut. Zu dieser Zeit, nämlich im Jahre 1569, wurde die Solequelle entdeckt.
Erste Anfänge eines Badebetriebes erfolgten mit Einrichtung von 6 Wannenbädern auf der Saline im Jahre 1831. Erst nach Einstellung der Soleförderung im Jahre 1849 wurde ab 1851 ein geregelter Badebetrieb eingeführt, der rasch aufblühte und aufgrund des Eisenbahnanschlusses einen guten Zuspruch erhielt. Mit der Einbeziehung der Krodoquelle ab 1873 wurde der Kurbetrieb noch einmal ausgeweitet. Es entstanden vielfach private Logierhäuser, die als sogenannte "Sommerwohnungen" an Badegäste vermietet wurden. Der Anbau von Kapellenweg 4 dürfte in diesem Zusammenhang als reines Sommerhaus entstanden sein.
Zu gleicher Zeit erfuhren ab den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts in Bad Harzburg die Molken-Kuranstalten einen starken Auftrieb. In diesem Zusammenhang entstanden auch auf private Initiative hin bewirtschaftete Molkehäuser mit Ziegenmilchausschank. Das Gebäude Kapellenweg 4 könnte in diesem Sinne aufgrund seiner Lage inmitten der Bergwiesen auch als Molken-Kuranstalt gedient haben.

Nähere Untersuchungen der Schriftquellen zur Nutzungs- und Eigentumsgeschichte des Gebäudes Kapellenweg 4 ebenso wie eine bauhistorische Untersuchung stehen bislang aus. Die derzeitige Denkmalbewertung beruht allein auf Beobachtungen einer kurzen Begehung von Teilen des Anwesens im März 1981 und Oktober 2000 durch Vertreter der verzeichnisführenden Denkmalfachbehörde des Landes.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Bad Harzburg
Adresse
Kapellenweg 4
Gemarkung
Bad Harzburg

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Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)