Hannover, Landeshauptstadt, Wohnsiedlung Morgenstern-/Ringelnatzweg, Gruppe baulicher Anlagen
Aufnahme: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Lizenz CC BY-SA 4.0)
Das ehemalige Gelände des 1844 von König Ernst August von Neuhaus im Solling nach Hannover verlegten Gestüts westlich des Großen Gartens wurde 1957, damals Eigentum der Stadt, für den Bau einer Wohnsiedlung bestimmt. Planungsamtsleiter Eberhard Kulenkampff (1927-2021) erstellte die Bedingungen für eine Bebauung ausschließlich mit Einfamilienhäusern, erschlossen durch zwei Straßen, heute Morgensternweg und Ringelnatzweg. Ziel der Planvorgaben war, eine Wohnsiedlung mit individuellen, dem persönlichen Geschmack der Eigentümer angepassten Wohnformen zu schaffen, die trotzdem in der Gesamtgestaltung und Außenwirkung ein einheitliches und geschlossenes Bild vermittelt. Zu den Auflagen gehörten die Stellung und Größe der Bebauung, Dachneigung, Art der Dachdeckung, Gestaltung der Vorgärten, Erstellung eines Modells für das Genehmigungsverfahren. Materialwahl und Farbgebung waren mit der Bauverwaltung abzustimmen. Der nordöstliche Teil wurde für eine Zeilenbebauung bestimmt, bestehend aus teilunterkellerten anderthalbgeschossigen Reihenhäusern in rotem Backstein mit roten Fugen unter flachem asymmetrischem Satteldach. Der übrige Teil der Siedlung sollte nach der Vorstellung Kulenkampffs ein durch (im Rahmen der Vorschriften) individuell gruppierte Baukörper fortgeschriebenes "Ornament" bilden. Die flachgedeckten Einfamilienhäuser sind überwiegend eingeschossig, teilweise mit in der Größe beschränkten Obergeschossen ausgestattet. Neben Kulenkampff beteiligten sich zahlreiche zumindest im Raum Hannover bekannte Architekten wie Friedrich Lindau (1915-2007), Stefan Schwerdtfeger (1928-2018), Peter Hübotter (1928-2002), Paul Wolters (1913-1998), Wilhelm Wortmann (1897-1995), Ernst Zietzschmann (1907–1991) und Erich Zinsser (1904-1985) mit Bauten, zum Teil für die eigene Nutzung. Die Bebauung entstand größtenteils 1957/58 und war 1961 abgeschlossen. In den Jahren vor der Ausweisung als Denkmal gab es Veränderungen und Erweiterungen an einzelnen Bauten, überwiegend ohne störenden Einfluss auf das Gesamtbild.
- Denkmalschutz-Kennung
- Gemarkung Herrenhausen
- Gemarkung
- Herrenhausen
ÖPNV in der Nähe
- Hannover Schaumburgstraße · 271 m
- Hannover Wendlandstraße · 357 m
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)