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Hannover, Landeshauptstadt, Ricklinger Stadtweg 50, Torwohnhaus

Wohn-/Geschäftshaus · Einzeldenkmal · Hannover, Landeshauptstadt

Aufnahme: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Lizenz CC BY-SA 4.0)

Ein besonders herausragendes Einzelbauwerk wurde um 1927 von den Architekten Schmidt und Niendecker am Ricklinger Stadtweg 50/52 errichtet. Vermutlich sollte ein städtebaulicher Bezug zur Bebauung des HAWA-Geländes hergestellt werden, indem das Gebäude in die Achse des Bangemannweges (ursprünglich eine Hauptquerverbindung des Gebietes) platziert wurde. Das dreigeteilte, symmetrisch gestaltete Hochhaus besteht aus zwei siebengeschossigen Baukörpern, die einen sechsgeschossigen Mittelteil einschließen. Die Außenbauten sind mit schlichtem Klinkermauerwerk verkleidet und im Attikageschoss durch ein markantes, erhabenes Zickzackband betont. Der Mitteltrakt nimmt im Erdgeschoss einen dreiteiligen Durchgang auf. Über den laubengangähnlichen Loggien im ersten bis vierten Obergeschoss schließt ein hohes Attikageschoss mit einfachem Klinkermuster den Baukörper ab.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Ricklingen
Adresse
Ricklinger Stadtweg 50/52
Gemarkung
Ricklingen

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Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)