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Uelzen, Stadt, Scharnhorststraße

Kapelle (Bauwerk) · Einzeldenkmal · Uelzen, Hansestadt

Backsteinbau in einfachen romanisierenden Formen. Grundsteinlegung am 7. Mai 1913, Richtfest am 16. Juli 1913, Einweihung am 29. Dezember 1913. Der Glockenturm wurde erst 1952 ergänzt. Der nördliche Anbau für Leichenwagen und Gerät stammt von 1968. Der Innenraum der Kapelle ist für 200 Personen konzipiert, er ist byzantinisch-romanisch gehalten. Ein städtischer Obduktionsraum wurde innerhalb der Kapelle vorgesehen und auch als solcher genutzt. Der Entwurf stammt vom Uelzener Architekten Eberhard Warnecke.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Uelzen
Adresse
Scharnhorststraße
Gemarkung
Uelzen

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Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)