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Einfriedung, Hallerstraße 20

Einfriedung · Einzeldenkmal · Nordstemmen

Aufnahmen: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Lizenz CC BY-SA 4.0)

Die Hofanlage ist im Süden und Osten von historischen Einfriedungen eingefasst. Davon stehen als Straßenabgrenzung des vorderen Wirtschafshofs noch Sandsteinpfosten (Initialen "HHT", datiert "1800" und 1830"). Östlich der Scheune und bis um die Straßenbiegung Hirtenweg herum wird das Grundstück von einer Sand-Bruchsteinmauer (Stützmauer) eingefasst; darin eine Inschriftenstein, datiert "1842". Weiter nördlich am Hirtenweg schließt eine Ziegelmauer mit Profilabdeckung an. An der Seite Hirtenweg zwei mit Pfeilern gerahmte Zufahrten, die zeigen, dass die ehemalige Hof- und Wirtschaftsfläche stattliche Ausmaße hatte.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Hallerburg, Nr. 162
Adresse
Hallerstraße 20
Gemarkung
Hallerburg
Baujahr
1800

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)