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Neuenkirchen, Dorfstraße 61

Gasthaus · Einzeldenkmal · Neuenkirchen

Backsteinbau mit einem traufständigen eingeschossigen Gebäudeteil entlang der Lühebrücke und einem traufständig zur Dorfstraße stehenden zweigeschossigen Teil, beide unter ziegelgedecktem Satteldach. Ziersteingliederungen beleben die Fassade, Eingang hinter zwei eingestellten Säulen in der Südfassade. Erbaut als Gasthaus um 1900.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Neuenkirchen
Adresse
Dorfstraße 61
Gemarkung
Neuenkirchen

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Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)