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Holle, Schloßstraße 21, Schloss Derneburg - Einfriedungsmauer

Einfriedung · Einzeldenkmal · Holle

Aufnahmen: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Lizenz CC BY-SA 4.0)

Bruchsteinmauer, die den einstigen Küchengarten und den Schlossbezirk im südlichen Bereich einfriedet, sich unmittelbar östlich und westlich an das Kutscherhaus anschließt und im Norden bis an die Bauten der Gärtnerei reicht.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Derneburg
Adresse
Schloßstraße 21
Gemarkung
Derneburg

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)