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Holle, Erbbegräbnis der Grafen von Münster, Gruppe baulicher Anlagen

Erbbegräbnis · Teil einer Denkmalgruppe (Ensemble) · Holle

Aufnahmen: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Lizenz CC BY-SA 4.0)

Das Erbbegräbnis für Ernst Friedrich Herbert Graf zu Münster wurde 1839 von Gottfried Ludwig Friedrich Laves südwestlich des Schlosses Derneburg im äußeren Landschaftspark erbaut. Es ist von einer Hausteinmauer umgeben, deren Eingang ägyptisierende, sich nach oben verjüngende Sandsteinpfeiler aus Quadermauerwerk flankieren, die mit einer auskragenden Platte abgedeckt und einem Kreuz bekrönt sind. Das umfriedete Gelände wird von der gestuften Grabpyramide aus Sandsteinquadern beherrscht. Sie steht zwischen ursprünglich vier mächtigen Stieleichen auf einem künstlich geschaffenen Plateau. Sie erhebt sich über quadratischem Grundriss mit einer Seitenlänge von ca. 13 Metern über 35, jeweils acht Zentrimeter nach innen versetzten und den Quaderschichten entsprechenden Stufen, etwa 12 Meter hoch. Der Zugang im Norden mit dem mittigen eingezogenen Portal ist mit ägyptisierend geformten Sandsteingewänden gefasst und führt zu einem quadratischen, gewölbten Innenraum. Unter einer Verdachung die Portalinschrift: "Grafen Münstersches Familien Begräbnis Erbauet Im Jah [re MD CC] CXXXIX". Die Einfriedung umschließt außer der Pyramide das Friedhofsgelände mit Grabstätten: drei Gräber mit kleinen Sandsteinkreuzen, im Norden vor der Pyramide zwei Sarkophage aus Sandstein.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Derneburg
Gemarkung
Derneburg

Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)