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Bockhorn, Landesstraße 28, Gulfhaus Hof Hanken

Gulfhaus · Einzeldenkmal · Bockhorn

Hof in bevorzugter Siedlungslage am Nordostrand der Steinhauser Geestzunge an der Grenze zur fruchtbaren Marsch des ehemaligen Schwarzen Bracks, Haupthaus traufständig nördlich der Straße, Wohnteil im Südwesten, Diele im Süden zur Straße.
Gulfhaus mit wenig eingerücktem Wohnteil unter einheitlichem, am Wohngiebel halb, am Wirtschaftsgiebel voll abgewalmtem, reetgedecktem Dach. Vom Wirtschaftsteil bis an den Wohnteilgiebel durchlaufendes Gulfgerüst, dendrochronologisch datiert 1719, in der Scheune in Hochrähm-Ankerbalken-, im Wohnteil in Oberrähmkonstruktion; beide Hausteile im Dachbereich nur durch Bretterwand getrennt („hölzerner Brandgiebel“). Der Wohnteil zweizonig, am Giebel zwei Stuben seitlich einer mittleren Eingangszone, anschließend eine Art Flett mit der Herdstelle. Die Außenwände des Wirtschaftsteils ursprünglich in Fachwerk (so noch an der Nordwand erhalten), der Wohnteil in Backsteinbauweise, die Tür mit floral verziertem Sandsteingewände, vorkragender Walm auf kräftig profilierten Knaggen.

Denkmalschutz-Kennung
Gemarkung Bockhorn
Adresse
Landesstraße 28
Gemarkung
Bockhorn

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Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Denkmalatlas Niedersachsen (Lizenz CC BY-SA)